Kostenübernahme für Sehhilfen

Augenärzte warnen Fehlsichtige davor, eine aktuelle Gesetzesänderung zu hoch zu zelebrieren. Tatsächlich sei die Kostenübernahme für Sehhilfen nur für einen Teil der Patienten eine wirklich gute Nachricht, so der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Das kürzlich verabschiedete Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) schreibt zwar vor, dass Krankenkassen künftig wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen übernehmen, diese Regelung ist aber eingeschränkt.

Laut Schätzung des ZVA profitieren in Deutschland von insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Menschen nur 1,4 Millionen von der Neuregelung. Bei Erwachsenen sind dies konkret Patienten, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Kurzsichtigkeit ab -6,0 Dioptrien, Weitsichtigkeit ab +6,0 Dioptrien, "Hornhautverkrümmung" (Astigmatismus) ab 4,0 Dioptrien beziehungsweise schwere Sehbeeinträchtigung oder Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur.

Die Krankenkassen kommen für Brillengläser und Kontaktlinsen mit Festbeträgen auf, aber auch diese bedürfen laut Augenärzten noch einer Anpassung. Für den Kunden ist letztlich wichtig zu wissen, welche Kosten übernommen werden, und welche nicht.

Fotocredits: ZVA/Skamper

(dpa)

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